Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus Drittländern

Gute Nachrichten für alle heimischen Webshops: Mit 1. Juli 2021 wird die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro in der Europäischen Union endgültig Geschichte sein. Bereits ab sofort sorgt das Finanzministerium im Schulterschluss mit Zoll, Handelsverband und Post für fairen Wettbewerb und führt Schwerpunktkontrollen gegen die Unterfakturierung von Paketlieferungen durch.

Beitrag: Gerald Kühberger.

Derzeit werden Sendungen bis 22 Euro, die im Versandhandel aus Nicht-EU-Ländern kommen, noch ohne Abgabeneinhebung zugestellt. Bei den so genannten Kleinsendungen fällt keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, was heimische Händler gegenüber Online-Händlern aus Drittstaaten ins Hintertreffen führt. Vor allem billige Versandprodukte aus China werden so kostengünstig vertrieben. Sendungen werden von den asiatischen Händlern oftmals falsch deklariert und die Freigrenzen-Regelung so unrechtmäßig ausgereizt.

„Die Umsetzungsschritte laufen auf allen Ebenen“, so Finanzminister Gernot Blümel, der sich über die Zusammenarbeit mit dem Handelsverband und der Post AG zufrieden zeigt: „Wir gehen gemeinsam gegen Wettbewerbsverzerrung vor und sorgen für faire Handelsbedingungen für alle Unternehmen. Durch den Wegfall der Steuer-Freigrenze wird auch ein langjähriger Nachteil für heimische Händler beseitigt. Gerade bei Paketen aus Asien werden auffällig oft Pakete mit einem Wert unter 22 Euro versendet.“

„Es ist ein Gebot der Fairness, alle Marktteilnehmer steuerlich gleich zu stellen. Im Schulterschluss haben wir ein Maßnahmenbündel sowie Schwerpunktkontrollen vereinbart, um Fairplay im eCommerce sicherzustellen. Damit wird der missbräuchlichen Anwendung der 22-Euro-Freigrenze durch internationale Webshops aus Drittstaaten strukturell entgegengewirkt. Die jährlichen Mehreinnahmen von 150 Millionen Euro durch die Versteuerung ab dem 1 Cent braucht unsere Volkswirtschaft heute mehr denn je“, bestätigt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

„Wir wollen Fairness und Steuergerechtigkeit in Österreich sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen traditioneller und digitaler Wirtschaft. Durch verstärkte Zusammenarbeit und konkrete Schwerpunktsetzung werden wir Importe von Kleinsendungen aus Drittländern künftig noch stärker als bisher ins Visier nehmen. Damit schützen wir die Interessen der österreichischen Unternehmen und gehen gezielt gegen vorsätzliche Unterfakturierungen vor“, verspricht Finanzminister Blümel entsprechende Schwerpunktkontrollen beim Zoll.

Wegfall der EUSt-Freigrenze ab 1. Juli 2021, Schwerpunktkontrollen ab sofort.
In knapp einem Jahr, mit dem Wegfall der EUSt-Freigrenze, sind somit alle Sendungen durch den Händler dem Zoll zu gestellen, eine Anmeldung abzugeben und Abgaben zu bezahlen. Um den österreichischen Handel, der besonders unter den derzeitigen Unterfakturierungen aus Drittstaaten leidet, in der Zeit bis zur tatsächlichen Einführung zu unterstützen, hat das Finanzministerium in Abstimmung mit dem Handelsverband ein entsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt.

So werden ab sofort monatlich Schwerpunktkontrollen des Zolls im Bereich der Kleinsendungen aus Drittstaaten durchgeführt. Das Risikomanagement wird mittels Risikoprofilen in den IT-Systemen des Zolls, aber auch der Post laufend verbessert und führt vermehrt zur Aufdeckung von Unterfakturierungen. Dank der Kooperation von Post und Zollverwaltung wird Österreich auf die ausnahmslose Besteuerung von Importsendungen gut vorbereitet sein.

Bei den Schwerpunkteinsätzen wird die operative Zollaufsicht künftig den Fokus verstärkt auf Unterfakturierung, als Geschenke deklarierte Sendungen, die Angabe falscher Herkunftsländer sowie verbotene und beschränkte Waren legen. Zum Einsatz werden dabei in bewährter Weise die Röntgengeräte des Zolls sowie die Zoll-Diensthunde kommen. Um Steuergerechtigkeit für österreichische Händler weiter zu schützen und voranzutreiben, werden aufbauend auf den Erkenntnissen zu Händlern aus Drittländern neue Risikoprofile für Kontrollen entwickelt und auch die Umsätze von EU-Händlern beobachtet, ob diese die Lieferschwelle überschritten bzw. die österreichische Einfuhrumsatzsteuer entrichtet haben. Hinzu kommen gezielte Risikoanalysen, die durch die Übermittlung von mehr und mehr Daten aus dem Versandhandel möglich werden. Mit so erstellten, neuen Risikoprofilen kann der Zoll noch effizienter seiner Kontrolltätigkeit nachgehen.

„Die Österreichische Post wird dafür Sorge tragen, dass es auch künftig zu einer reibungs-losen Abwicklung bei der Zustellung von nationalen und internationalen Paketsendungen kommt“, so Post-Generaldirektor Georg Pölzl. „Selbstverständlichen ist es der Post auch ein Anliegen, den österreichischen Handel zu unterstützen und ein starker Logistik-Partner
zu sein.“ (GK)

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 4/2020

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