Jeder fünfte Euro im Non-Food Handel wird online ausgegeben

Safer Internet Day: Der Handelsverband unterstützt mit eCommerce-Gütesiegel „Trustmark Austria“. Neue EU-Verordnungen „DSA“ & „DMA“ sollen Plattformen wie Amazon regulieren.

Beitrag: Rainer Will.

Die Corona-Krise hat die Erlöse im Onlinehandel 2020 dramatisch angekurbelt. Die Branche verzeichnet ein historisches Umsatzwachstum von rund 30 Prozent und konnte damit im Vorjahr erstmals mehr als 8,5 Milliarden Euro im eCommerce erwirtschaften. Davon profitieren allerdings nicht nur die 13.500 österreichischen HändlerInnen, die bereits auf eigene digitale Vertriebskanäle setzen, sondern insbesondere der weltgrößte Onlinehändler Amazon.

4.500 heimische HändlerInnen sind bereits auf dem Amazon Marktplatz aktiv und erwirtschaften dort einen Jahresumsatz von durchschnittlich 80.000 Euro. Sie stehen dabei aber einem ungleich mächtigeren Vertragspartner gegenüber, der im Onlinehandel zunehmend als Gatekeeper hin zu KonsumentInnen agiert. Daher sind faire Spielregeln kriegsentscheidend.

Digital Services Act“ (DSA) soll KonsumentInnen im Netz besser schützen.
Die EU möchte gegen dieses Ungleichgewicht im Rahmen des „Digital Services Act“ (DSA) vorgehen und sicherstellen, dass auf Märkten, die von großen Plattformen mit erheblichen Netzwerkeffekten geprägt sind, Fairness sichergestellt ist. Der DSA soll also die Pflichten von digitalen Diensten regeln, die als Bindeglied zwischen VerbraucherInnen und Waren, Dienstleistungen und Inhalten agieren.

Die Vorhaben des Digital Services Act umfassen u.a.:

  • Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen auf Online-Plattformen.
  • Neue Regeln zur Rückverfolgbarkeit gewerblicher NutzerInnen auf Online-Marktplätzen, um die Identifizierung von unseriösen Verkäufern illegaler Waren zu erleichtern und KäuferInnen von gefälschten oder gefährlichen Produkten zu schützen.
  • Weitreichende Transparenzmaßnahmen für Online-Plattformen, u.a. Informationspflichten über die für Produktempfehlungen verwendeten Algorithmen.

„Digital Markets Act“ (DMA) soll marktmächtige Online-Plattformen regulieren.
Der DMA zielt darauf ab, Probleme zu lösen, die sich aus bestimmten Verhaltensweisen von „Gatekeeper“-Plattformen ergeben. Die Verordnung legt eine Reihe eng definierter Kriterien fest, welche Online-Plattform überhaupt als „Gatekeeper“ zu qualifizieren sind. Dabei handelt es sich um große, systemrelevante Online-Plattformen wie Amazon, die einen erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt haben.

Der Digital Markets Act sieht u.a. folgende Pflichten für Gatekeeper-Plattformen vor:

  • Gewerblichen NutzerInnen den Zugriff auf jene Daten ermöglichen, die sie bei der Nutzung der Plattform des Gatekeepers selbst generieren.
  • Unternehmen, die auf der Gatekeeper-Plattform werben, die notwendigen Werkzeuge bereitstellen, um eine unabhängige Überprüfung der Anzeigen durchführen zu können.
  • Gewerblichen NutzerInnen erlauben, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit KundInnen abzuschließen, die über den Kerndienst der Plattform außerhalb der Gatekeeper-Plattform gewonnen wurden.

DMA als wichtiger Baustein für Datenschutz „Made in Europe“
Darüber soll Gatekeeper-Plattformen künftig verboten werden, eigene Produkte im Ranking günstiger zu behandeln als ähnliche Produkte, die von Dritten auf der Plattform angeboten werden. Damit wäre es etwa Amazon künftig verboten, seine Eigenmarken gegenüber ähnlichen Konkurrenzprodukten zu bevorzugen. Überdies sollen die Gatekeeper-Plattformen künftig keine personenbezogenen Daten aus Kernplattformdiensten mit personenbezogenen Daten aus anderen von ihnen angebotenen Diensten oder aus Diensten Dritter kombinieren dürfen.

Verstöße könnten mit Milliarden-Strafen geahndet werden.
Im Fall eines Verstoßes gegen den Digital Markets Act sollen den Unternehmen empfindliche Geldbußen von bis zu 10 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes drohen. Bei systematischen Verstößen gegen die DMA-Verpflichtungen könnten den Gatekeepern zusätzliche Abhilfemaßnahmen auferlegt werden, bis hin zur Veräußerung von Teilen eines Geschäfts. Eine zeitgemäße Regulierung der digitalen Märkte auf EU-Ebene ist überfällig.

Daher begrüßt der Handelsverband wir den Digital Services Act und den Digital Markets Act ausdrücklich. Diese beiden Verordnungen geben Hoffnung auf faire Wettbewerbsbedingungen zwischen marktmächtigen Plattformen und heimischen KMU-Händlern. Gleichzeitig können VerbraucherInnen im Netz besser vor gefälschten Produkten, illegalen Inhalten,
Waren und Dienstleistungen geschützt werden.

Österreichische HändlerInnen könnten grundsätzlich von der Harmonisierung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt sowie von den erhöhten Sorgfalts- und Transparenzpflichten der Gatekeeper profitieren. Wie immer liegt der Teufel im Detail. So besteht etwa die Sorge, die Gatekeeper könnten Teile ihrer Pflichten auf HändlerInnen überwälzen oder AnbieterInnen mit vermeintlich illegalen Inhalten ungebührend lange in der Warteschleife zur Prüfung der Vorwürfe belassen.

Safer Internet Day: HV eCommerce-Gütesiegel „Trustmark Austria“ zum Bestpreis.
Anlässlich der heutigen 18. Ausgabe des internationalen „Safer Internet Day“ mit dem Motto „Together for a better internet“ bietet der Handelsverband sein eCommerce-Gütesiegel „Trustmark Austria“ zum Bestpreis an.

Das Trustmark Austria soll das Vertrauen der KonsumentInnen in den heimischen Online-Handel stärken und wird ebenfalls bereits seit 18 Jahren vergeben. Das Gütesiegel steht für Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit im Netz, es stellt für KonsumentInnen eine Orientierungshilfe dar, um auf einen Blick vertrauenswürdige Webshops und Plattformen erkennen zu können. Die Grundlage dafür bildet eine Prüfung durch die Zertifizierungsstelle, bei der alle Aspekte, die für einen sicheren und verbraucherfreundlichen Einkauf wichtig sind, überprüft werden. Das Gütesiegel trägt somit zu mehr Transparenz, Sicherheit und Fairness im digitalen Shopping bei. Mehr dazu auf www.trustmark-austria.at

Siegel „Österreichischer Händler“ & Bundespreis „Österreichischer Händler 2021“
Darüber hinaus vergibt der Handelsverband ein Siegel, welches HändlerInnen mit Sitz und Gewerbeschein in Österreich entsprechend kennzeichnet – als Maßnahme gegen den Kaufkraftabfluss und für mehr Transparenz für die KonsumentInnen. Das Siegel „Österreichischer Händler“ stellt der Handelsverband seinen Mitgliedern im Rahmen der kostenlosen KMU RETAIL Mitgliedschaft www.kmu-retail.at kostenfrei zur Verfügung.

Um stationäre österreichische Unternehmen (insbesondere KMU-Händler) zu würdigen, vergibt der Handelsverband heuer erstmals den Bundespreis „Österreichischer Händler“ in drei Kategorien. Alle Betriebe, die das kostenfreie Siegel „Österreichischer Händler“ tragen, sind teilnahmeberechtigt. Das Online-Voting startet voraussichtlich Ende Februar. (RED)

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 1/2021

 

Translate »