Logistik Lexikon
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Z
Zahlungsbedingungen | Bestimmungen, die eine Vereinbarung zwischen einem Lieferanten und einem Kunden bezüglich der Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen regeln. |
Zentralflughafen | Flughafen, der gleichsam ein Brennpunkt für eingehende und ausgehende Langstreckenflüge ist. Flüge aus entfernt liegenden Gegenden stellen Zubringerflüge für Anschlussverbindungen dar. |
Zoll | In den meisten Ländern: Abteilung des Finanzministeriums, das für die Erhebung von Gebühren, namentlich Einfuhr-, Ausfuhr und Durchfuhrzöllen für Waren aus oder für das Ausland zuständig ist, und das den Import und Export von Waren überwacht, z.B. Im Hinblick auf zulässige Quoten oder verbotene Ware. |
Zollabfertigung | Das für den Erhalt einer Import- oder Exportgenehmigung durch den Zoll zu durchlaufende Verfahren. Voraussetzung ist die Erfüllung der Zollauflagen, indem die Ware zur physischen Kontrolle präsentiert wird und Angaben gemacht oder Bescheinigungen vorgelegt werden. |
Zollabfertigung | Alle nach den Zollvorschriften des jeweiligen Landes erforderlichen Amtshandlungen einer Zollstelle, um eingeführte bzw. auszuführende Waren der ihnen zugedachten Zweckbestirnrnung zuführen zu können |
Zollabfertigungsagent | Ein Zollagent, der Empfängern von Ware die Dienstleistung der Zollabfertigung anbietet. |
Zollabrechnung | Ein von den Zollbehörden des importierenden Landes benötigtes Dokument, auf dem die Rechnung oder ein anderer relevanter Preis (z.B. Einzelhandelspreis, Preis für identische Produkte) sowie Details und Kosten zu Fracht, Versicherung, Abfertigung und Verpackung etc. angegeben sind. Lieferbedingungen und Zahlungsweise werden in der Regel ebenfalls benötigt, um die Zollbehörden in die Lage zu versetzen, den Zollwert für die Ware zu bestimmen, die in das betreffende Land versendet werden sollen. |
Zollagent | Ein Agent, der auf die Zollabfertigung von Importgütern zuständig ist. |
Zollbeschau | Stichprobenartige Kontrolle von Zollgütern |
Zollbescheid | Festsetzung des zu zahlenden Zollbetrages / Der Zollbescheid ist ein SteuerBescheid |
Zolldokument | Ein Dokument, dass bei Zollformalitäten verwendet werden muss. Es enthält eine genaue Warenbeschreibung sowie die für diese -> Waren anfallenden Zollgebühren und Ausfuhrbestirnmungen. |
Zollerklärung | Oberbegriff, manchmal auch Frachterklärung genannt. Bezeichnung für Dokumente, welche die vom Zoll geforderten Einzelheiten in Bezug auf die von kommerziellen Transportmitteln beförderte Ladung enthält. |
Zollgebühren | Im Zollmanifest festgelegte Gebühren, denen Waren beim Einbringen in ein Zollgebiet oder beim Verlassen dieses Gebietes unterliegen. |
Zollgut, Klassifizierung von | Die Einteilung von Gütern gemäß der entsprechenden Zollterminologie. |
Zolllager | Lager, in dem Waren, die ers,t später dem freien Verkehr zugeführt werden oder zur Durchfahrt bestirnmt sind, zollfrei untergebracht werden. Die Waren liegen im Zolllager unter Zollverschluss. Die Verzollung findet erst bei einer Warenentnahme statt |
Zolltarif | Katalogartige Aufstellung, in der u.a. für jede einzelne Ware die Höhe des Zollsatzes angegeben ist |
Zollverschluss, unter | Verwahrung bestimmter importierter Güter unter Zollverschluss bis entweder die Güter verzollt oder re-exportiert werden, z.B.: Güter unter Zollverschluss Güter in einem Zollspeicher |
Zollware | Ware, die vom Ausland in das Inland eingeführt wird. Mit Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer wird sie zum Freigut |
Zollwert | Der Wert eines Produktes oder einer Produktgruppe (ausgedrückt in Geldwert) innerhalb einer dem Zoll vorgelegten Sendung zwecks Festlegung der Zollgebühren und aus statistischen Gründen. |
Zollwert | Bemessungsgrundlage für die Zollberechnung nach dem Wertzollsystem |
Zubehör | Ein Merkmal das separat geliefert wird und kein integraler Bestandteil des Produktes ist, wie zum Beispiel äußere Anbauten an einem Fahrzeug. |
Zubringerbüro | Eine Exportstation, die Kunden Versanddienstleistungen anbietet, die sie beispielsweise über einen Hub abwickelt. |
Zubringerschiff | Schiff, das für den lokalen oder küstennahen Transport von Schüttgut oder Containern eingesetzt wird. Zubringerschiffe beliefern im Allgemeinen kleinere Häfen, die nicht von den großen Schiffslinien angelaufen werden. |
Zubringerservice | Kurze Transportstrecken von einer Lkw-Route in die nahe Umgebung. Zubringer Service-Strecken sind in der Regel zwischen 40 und 50 Kilometer lang. |
Zugewiesenes Material | Bereits auf Lager befindliches Material und / oder in Bestellung befindlich, das für einen bestimmten Auftrag vorgesehen ist, der bereits ausgelöst wurde. |
Zusatzleistungen | Eine Dienstleistung, die ein Spediteur zusätzlich zu seiner Transport-Dienstleistung erbringt, wie zum Beispiel Transitstops um den Ladevorgang zu beenden, oder das Heizen, Kühlen und Verstauen der versandten Ware. |
Zusatzwert (Added Value) | Allgemein: Der Zusatzwert den Produkte durch einen gesonderten physischen oder mentalen Vorgang erhalten (z.B. Produktionsprozess, Lagern, Transport, zusätzliche Software). |
Zuschlag | Eine zusätzlich zu dem normalen Betrag zu zahlende Gebühr, z.B. für Lieferungen außerhalb der normalen Zeiten. |
Zusätzliche Gebühren (Accessorial Charges) | Die Gebühren, die ein Spediteur für alle zusätzlichen Dienstleistungen erhebt, zum Beispiel für das Entladen. |
Zweiwegepalette | Eine Palette, die ein Gabelstapler nur von zwei einander gegenüberliegenden Seiten anheben kann. |
Zwischendeck | Eine Oberfläche, die einen Schiffsladeraum horizontal teilt, und auf der ebenfalls Güter verstaut werden können. |