Logistik Lexikon: Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | Z


Z

ZahlungsbedingungenBestimmungen, die eine Vereinbarung zwischen einem Lieferanten und einem Kunden bezĂĽglich der Bezahlung von GĂĽtern und Dienstleistungen regeln.
  
ZentralflughafenFlughafen, der gleichsam ein Brennpunkt fĂĽr eingehende und ausgehende LangstreckenflĂĽge ist. FlĂĽge aus entfernt liegenden Gegenden stellen ZubringerflĂĽge fĂĽr Anschlussverbindungen dar.
  
ZollIn den meisten Ländern: Abteilung des Finanzministeriums, das für die Erhebung von Gebühren, namentlich Einfuhr-, Ausfuhr und Durchfuhrzöllen für Waren aus oder für das Ausland zuständig ist, und das den Import und Export von Waren überwacht, z.B. Im Hinblick auf zulässige Quoten oder verbotene Ware.
  
ZollabfertigungDas für den Erhalt einer Import- oder Exportgenehmigung durch den Zoll zu durchlaufende Verfahren. Voraussetzung ist die Erfüllung der Zollauflagen, indem die Ware zur physischen Kontrolle präsentiert wird und Angaben gemacht oder Bescheinigungen vorgelegt werden.
  
ZollabfertigungAlle nach den Zollvorschriften des jeweiligen Landes erforderlichen Amtshandlungen einer Zollstelle, um eingeführte bzw. auszuführende Waren der ihnen zugedachten Zweckbestirnrnung zuführen zu können
  
ZollabfertigungsagentEin Zollagent, der Empfängern von Ware die Dienstleistung der Zollabfertigung anbietet.
  
ZollabrechnungEin von den Zollbehörden des importierenden Landes benötigtes Dokument, auf dem die Rechnung oder ein anderer relevanter Preis (z.B. Einzelhandelspreis, Preis für identische Produkte) sowie Details und Kosten zu Fracht, Versicherung, Abfertigung und Verpackung etc. angegeben sind. Lieferbedingungen und Zahlungsweise werden in der Regel ebenfalls benötigt, um die Zollbehörden in die Lage zu versetzen, den Zollwert für die Ware zu bestimmen, die in das betreffende Land versendet werden sollen.
  
ZollagentEin Agent, der auf die Zollabfertigung von Importgütern zuständig ist.
  
ZollbeschauStichprobenartige Kontrolle von ZollgĂĽtern
  
ZollbescheidFestsetzung des zu zahlenden Zollbetrages / Der Zollbescheid ist ein SteuerBescheid
  
ZolldokumentEin Dokument, dass bei Zollformalitäten verwendet werden muss. Es enthält eine genaue Warenbeschreibung sowie die für diese -> Waren anfallenden Zollgebühren und Ausfuhrbestirnmungen.
  
ZollerklärungOberbegriff, manchmal auch Frachterklärung genannt. Bezeichnung für Dokumente, welche die vom Zoll geforderten Einzelheiten in Bezug auf die von kommerziellen Transportmitteln beförderte Ladung enthält.
  
ZollgebĂĽhrenIm Zollmanifest festgelegte GebĂĽhren, denen Waren beim Einbringen in ein Zollgebiet oder beim Verlassen dieses Gebietes unterliegen.
  
Zollgut, Klassifizierung vonDie Einteilung von Gütern gemäß der entsprechenden Zollterminologie.
  
ZolllagerLager, in dem Waren, die ers,t später dem freien Verkehr zugeführt werden oder zur Durchfahrt bestirnmt sind, zollfrei untergebracht werden. Die Waren liegen im Zolllager unter Zollverschluss. Die Verzollung findet erst bei einer Warenentnahme statt
  
ZolltarifKatalogartige Aufstellung, in der u.a. für jede einzelne Ware die Höhe des Zollsatzes angegeben ist
  
Zollverschluss, unterVerwahrung bestimmter importierter GĂĽter unter Zollverschluss bis entweder die GĂĽter verzollt oder re-exportiert werden, z.B.:

GĂĽter unter Zollverschluss

GĂĽter in einem Zollspeicher

  
ZollwareWare, die vom Ausland in das Inland eingefĂĽhrt wird. Mit Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer wird sie zum Freigut
  
ZollwertDer Wert eines Produktes oder einer Produktgruppe (ausgedrĂĽckt in Geldwert) innerhalb einer dem Zoll vorgelegten Sendung zwecks Festlegung der ZollgebĂĽhren und aus statistischen GrĂĽnden.
  
ZollwertBemessungsgrundlage fĂĽr die Zollberechnung nach dem Wertzollsystem
  
ZubehörEin Merkmal das separat geliefert wird und kein integraler Bestandteil des Produktes ist, wie zum Beispiel äußere Anbauten an einem Fahrzeug.
  
ZubringerbĂĽroEine Exportstation, die Kunden Versanddienstleistungen anbietet, die sie beispielsweise ĂĽber einen Hub abwickelt.
  
ZubringerschiffSchiff, das für den lokalen oder küstennahen Transport von Schüttgut oder Containern eingesetzt wird. Zubringerschiffe beliefern im Allgemeinen kleinere Häfen, die nicht von den großen Schiffslinien angelaufen werden.
  
ZubringerserviceKurze Transportstrecken von einer Lkw-Route in die nahe Umgebung. Zubringer Service-Strecken sind in der Regel zwischen 40 und 50 Kilometer lang.
  
Zugewiesenes MaterialBereits auf Lager befindliches Material und / oder in Bestellung befindlich, das für einen bestimmten Auftrag vorgesehen ist, der bereits ausgelöst wurde.
  
ZusatzleistungenEine Dienstleistung, die ein Spediteur zusätzlich zu seiner Transport-Dienstleistung erbringt, wie zum Beispiel Transitstops um den Ladevorgang zu beenden, oder das Heizen, Kühlen und Verstauen der versandten Ware.
  
Zusatzwert (Added Value)Allgemein: Der Zusatzwert den Produkte durch einen gesonderten physischen oder mentalen Vorgang erhalten (z.B. Produktionsprozess, Lagern, Transport, zusätzliche Software).
  
ZuschlagEine zusätzlich zu dem normalen Betrag zu zahlende Gebühr, z.B. für Lieferungen außerhalb der normalen Zeiten.
  
Zusätzliche Gebühren (Accessorial Charges)Die Gebühren, die ein Spediteur für alle zusätzlichen Dienstleistungen erhebt, zum Beispiel für das Entladen.
  
ZweiwegepaletteEine Palette, die ein Gabelstapler nur von zwei einander gegenĂĽberliegenden Seiten anheben kann.
  
ZwischendeckEine Oberfläche, die einen Schiffsladeraum horizontal teilt, und auf der ebenfalls Güter verstaut werden können.
Translate »